Historie

Ein Blick in die Chronik der Bruderschaft

Vorgeschichte

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde durch die Festlegungen des Wiener Kongresses Europa neu geordnet. Das Heilige Römische Reich deutscher Nation, zu dem das Herzogtum Westfalen gehörte – und damit auch die Gemeinde Wennigloh existierte nicht mehr. Westfalen wurde Provinz Preußens. Die Regierungsbezirke Münster, Minden und Arnsberg wurden gegründet und die Kreiseinteilung wurde vorgenommen.

Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung begann sich in neuer Weise auszurichten. Im kirchlichen Bereich erfolgte die Abtrennung des Sauerlandes vom Erzbistum Köln und dessen Eingliederung in das Bistum Paderborn.

1829

In Wennigloh herrschte unter den Familien des Dorfes Unfriede. Nicht genau festliegende Grundstückgrenzen gaben Anlass zu Streitigkeiten.

Man kam überein, alljährlich ein Fest für die ganze Gemeinde zu feiern um sich bei einem Glas Bier näher zu kommen und alte Feindschaften zu begraben.

Nach dem Beispiel vieler anderer Orte in dieser Zeit wurde die Schützengesellschaft Wennigloh gegründet.

1859

Das erste erhaltene Dokument der Schützenbruderschaft sind die Statuten von 1859. Nachstehend lesen Sie eine Abschrift.

Statuten für die Schützen-Brüderschaft zu Wennigloh:

Die hiesige Schützen-Brüderschaft hat sich im Jahre 1829 gebildet. Die damals zur Erhaltung der Ordnung im Gesellschaftsverein von der Brüderschaft verabredetet und festgesetzten Grundbestimmungen haben wir einer genaueren Prüfung unterworfen, wobei uns einige Umänderungen und Zusätze nötig zu sein schienen. Darum haben wir für unsere Schützen-Brüderschaft die nachstehenden Statuten verabredet und beschlossen.

§1

Jeder hier domicilirte selbständige Einwohner und deren Kinder, welche (17.) siebenzehn Jahre alt sind, auch jeder Auswärtige kann und soll als Mitglied in die Schützengesellschaft aufgenommen werden, sich nicht durch eine unwürdige Tat, oder durch ein unordentlichen Betragen der Aufnahme unwerth gemacht hat.

Die Aufnahme wird bei dem Hauptmann der Gesellschaft nachgesucht, der in zweifelhaften Fällen einen Ausschuß von vier Mitgliedern ernennt, welcher nach Stimmenmehrheit die Reception beschließt oder verwirft.

§2

Die Namen der Mitglieder werden in ein dazu eigens verfertigtes Buch eingetragen, und derselbe daraus gestrichen, sobald sich ein Mitglied wider Verhoffen soweit vergehen sollte, dass dasselbe wegen seines Betragens aus der Gesellschaft verwiesen werden musste, wozu der Hauptmann einen Ausschuß von vier Mitgliedern erwählte, der nach Stimmenmehrheit über das fragliche Vergehen entscheidet. Fernere Strafen finden unter den Mitgliedern nicht statt.

§3

Als Vergehen, worauf das Ausweisen aus der Gesellschaft steht, werden hier besonders aufgeführt:

-wenn einer bei den jährlichen Versammlungen den Anordnungen des Hauptmanns wiederholt keine Folge leistet

-wenn einer zweimal Zänkerei veranlasst.

-wenn einer Bier oder sonstige Gesellschaftssachen verschleppt oder mutwillig verdirbt.

-wenn einer seine Beiträge nicht zahlt.

An die Ausweisung ist der Verlust aller Gesellschaftsrechte geknüpft.

§4

Als Eintrittsgeld, worin fürs erste Jahr auch die Kosten des Gelages mitbegriffen sind, bezahlt eine Mannsperson einen Thaler, und eine Frauensperson eine halben Thaler preußische Kurtage zum Besten der Gesellschaftskasse, ohne auf Rückzahlung je Anspruch machen zu können.

§5

Die Gesellschaft tritt jedes Jahr am Sonntage vor dem 15. Juli und dem darauf folgendem Tage zusammen, nur besondere Umstände können eine Verlegung des Festes eintreten lassen.

§6

Am Nachmittag des ersten Tages wird um ein Uhr in der Kapelle Andacht gehalten, um Gott zu bitten, eine jede Störung vom Feste abzuwenden. Danach geschieht der Auszug nach der Vogelstange. Nachdem auf dem Schießplatz der Zug um die Vogelstange gemacht ist, wird die Gesellschaft aufgestellt.

§7

Der alte König übergibt denn dem Hauptmann die Insignien und tuht nach dem Vogel den ersten Schuß, worauf das Schießen allgemein und damit so lange fortgefahren wird, bis der Vogel und dann der Geck abgeschossen werden und die Stange rein ist. Der Neue König wird nun vom Hauptmann mit den Ehrenzeichen geziert, worauf die ganze Gesellschaft zum Schützenhofe zieht.

§8

Derjenige ist Schützenkönig, welcher den Vogel abschießt. Der König erhält aus der Gesellschaftskasse einen Thaler und ist für das folgende Jahr Gelagfrei. Derjenige welcher den Geck abschießt, muß sich mit einer freien zeche für das folgende Jahr begnügen.

§9

Ist die Gesellschaft auf dem Schützenhofe versammelt, so lässt der Hauptmann den Keller öffnen und das Tanzen beginnt. Am Morgen des zweiten Tages wird eine Schützenmesse gehalten. Der Nachmittag ist dem Tanzvergnügen gewidmet.

§10

Bei der Gesellschaft wird Sloß Bier getrunken, was auf Kosten der Gesellschaft angeschafft wird. Die Kosten des Festes werden von sämtlichen Mitgliedern, welche am Feste teilnehmen, in gleichen Quoten bezahlt.

§11

Um die nötigen Vorbereitungen zu den Jährlichen Versammlungen zu treffen, als auch das Ganze dabei zu leiten, und besonders bei dem Schießen auf die strengste Ordnung zu sehen, wird aus der Mitte der Mitglieder nach der Stimmenmehrzahl ein Hauptmann gewählt, dessen Anordnungen in Hinsicht der Leitung, Ordnung und der ihm sonst beigelegten Befugnisse sich alle ohne weigern unterwerden müssen. Ebenso werden dem Hauptmann zu seiner Unterstützung vier Führer beigegeben, und zum Tragen der Fahne ein Fähnrich ernannt.

§12

Der Hauptmann, die viert Führer und der Fähnrich werden auf zwei Jahre gewählt. Die Wahl ist am ersten Sonntage im März bei offener Versammlung in der Wohnung des Hauptmanns.

§13

Der abgehende Hauptmann übergibt dem antretenden Hauptmann gleich nach der Wahl alle in Verwahrsam habende Gesellschaftssachen.

§14

Jedes Mitglied ist zur Annahme obiger Ehrenämter verpflichtet, wovon nur triftige Entschuldigungsgründe, wenn deren Erheblichkeit durch einen Ausschuß von vier Mitgliedern anerkannt wird, eine Ausnahme begründen. Das Abzeichen des Hauptmanns und der vier Führer besteht in Schärpen, welche jener um den Leib, diese von der rechten Schulter zur linken Seite tragen, und während der Versammlung nicht abgelegt werden dürfen. Ihre Waffen sind Piken. Der Fähnrich trägt eine Schärpe über die linke Schulter zur rechten Seite.

§15

Dem Hauptmann steht es noch insbesondere zu, an jenen festlichen Versammlungstagen beim Eintritt der Dämmerung durch die Trommler das Zeichen geben zu lassen, dass die Versammlung für den Tag ihr ende erreicht habe, dass der Schützenhof verlassen und der Keller geschlossen werden müsse.

Er ernennt ferner einen Aufseher über den Keller, welcher allein das Zapfen besorgt.

§16

Auf dem Schützenhofe darf jeder mit bedecktem Haupt sich aufhalten, gleichfalls ist das Rauchen auf dem Schützenhofe erlaubt, doch darf keiner während des Tanzens rauchen.

§17

Der Eintritt in den Schützenhof wird nur auf Vorzeigung eines Billets gestattet, worauf der Name des Inhabers geschrieben ist, dieses Billet dient auch als Quittung der Zahlung. Wenn wegen Mangel des Billets Unannehmlichkeiten entstehen, so hat sich diese also jeder selbst zuzuschreiben.

§18

Schulpflichtigen Kindern ist der Aufenthalt auf dem Schützenhof nur bis Acht Uhr Abends gestattet.

§19

Der König soll der Gesellschaft zum Andenken seines errungenen Sieges eine silberne Denkmünze an das Ehrenzeichen des Königs schenken, weitere Ausgaben sollen aber mit dem Königsein nicht verbunden sein.

§20

Der Vogel und der Geck werden am Sonnabend Abend acht Uhr auf die Vogelstange gesetzt, wozu mit der Trommel das Zeichen gegeben wird.

§21

Für die Verstorbenen aus der Schützen-Brüderschaft soll hier in der Kapelle nach Beendigung des jährlichen Festes eine hl. Messe gelesen werden. Ferner soll dann, wenn ein Mitglied aus der Brüderschaft stirbt, eine Seelenmesse für die verstorbenen aus der Schützen-Brüderschaft gelesen werden. Die Kosten trägt die Gesellschaftskasse.

§22

Nach Beendigung des jährlichen Festes, werden die Gesellschaftspapiere, sowie sämtliche Gesellschaftssachen vom Hauptmann in Verwahr genommen.

§23

Da es vorauszusehen ist, dass auch diese Bestimmungen in ein oder anderer Hinsicht in der Folge Abänderungen und Zusätze erleiden müssen, so kann dieses zwar mal. Aber nicht anders als mit allseitiger Einwilligung der Mitglieder geschehen. Die Auf diese Art verabredetet Zusätze und Abänderungen sollen den vorstehenden Bestimmungen nachgetragen werden, und die nämliche Gültigkeit haben, als wenn sie wie diese jetzt vereinbart und beschlossen worden wären.

Weniglohe den 20. März 1859

Die Schützenbrüder

1860

Ganz so einfach wie es heute schein, war es aber doch nicht, Schützenfest zu feiern. Lesen Sie bitte dazu die beiden folgenden Schriftsätze im Original-Wortlaut:

Auf Ihre Eingabe vom 5. v.M. eröffne ich Ihnen, dass nach ausdrücklicher Bestimmung Königlicher Regierung die Erlaubnis zur Errichtung neuer Schützenfeste nur dann erteilt werden soll, wenn sich dazu nach den örtlichen und geselligen Verhältnissen ein Bedürfnis herausstellt. In Übereinstimmung mit dem Berichte der Ortsbehörde kann ich aber für die Gemeinde Wennigloh ein solches Bedürfnis nicht anerkennen, da schon in allen derselben benachbarten Gemeinden Schützenfeste bestehen. Außerdem ist der Wohlstand der Eingesessenen in Wennigloh im Allgemeinen zu gering, als dass es ratsam schiene, für die selben doch stets mit großen Lasten und Aufwande verbundenen Schützenfest einzuführen. Hiernach bin ich außer Stande, die eingereichten Statuten zu bestätigen, gebe solche vielmehr anliegend zurück.

Arnsberg, den 3. Juli 1860

der Landrat

Gesehen

Hüsten, 5. Juli 1860

der Amtmann

Kuhlemann

An den

Landwirth Franz Schulte gt. Weber

zu Wennigloh

Nr. 3210

Mit Bezugnahme auf Ihr protokollarisches Gesuch vom 15.d.M. benachrichtige ich Sie, dass ich den Herrn Amtmann Kuhlemann zu Hüsten heute beauftragt habe, die Statuten der dortigen Schützengesellschaft nunmehr in meinem Namen zu genehmigen. Der Feier ihres Schützenfest am 29. und 30. d. M. steht daher ein Hindernis nicht mehr im Wege. Das Fest darf jedoch, wie in der Genehmigungsklausel ausdrücklich bemerkt werden wird, die Dauer von 2 Tagen nicht überschreiten, auch muß dasselbe mit 9 Uhr Abends endigen.

Arnsberg, den 19. Juli 1860

der Landrath

1869

Erste Ergänzung als Zusatz der Statuten:

Beim Auszuge zu Veranstaltungen soll jeder Schützenbruder mit einem Gewehr versehen, an dem Zuge teil nehmen.

Zuwiderhandelnde werden mit 5 Silbergroschen bestraft.

Wennigloh, den 6. Juni 1869

1923

Seit diesem Schützenfest steht dem Schützenkönig eine Schützenkönigin zur Seite. Die erste Schützenkönigin war Theresia Westermann, geb. Rohe an der Seite von Egon Vernholz.

1929

In den zurückliegenden Jahren entwickelte sich die Schützenbruderschaft, ohne dass herausragende Besonderheiten zu berichten wären.

Die Generalversammlung fasste im Jubiläumsjahr folgenden Beschluss:

Das 100 jährige Stiftungsfest wird am 29. Juni 1929 gefeiert. Die ehemaligen Könige einigten sich dahin, dass sie der Gesellschaft eine neue Schützenkette widmen. Für den Tag kommt eine verstärkte Musikkapelle mit 16 Mann in Frage.

Die Festfolge zeigte folgenden Ablauf auf:

7 ½ Uhr: Antreten zum Kirchgang, die alten Könige mit Gewehr.

8 Uhr: Feierliches Hochamt, danach Ehrung der gefallenen Krieger.

10 Uhr: Königsschießen der alten Könige.

Ab 1 Uhr: Empfang der auswärtigen Vereine.

2 ½ Uhr: Festzug mit historische Gruppen, danach

Jubiläums-Feier im Schützenhof,

anschließend Ball.

Aus der Festschrift zur 100 Jahr-Feier ist eine Passage besonders erwähnenswert, da sie inhaltlich bis zum heutigen Tag eine wesentliche Zielsetzung unserer Bruderschaft beschreibt.

Ein besonderes Verdienst hat sich die hiesige Schützengesellschaft durch ihre Sorge um die kirchliche Entwicklung der Gemeine erworben. Nachdem im Jahre 1853 aus freiwilligen Mitteln eine Kapelle erbaut war, übernahm die Schützengesellschaft die Instandhaltung des Heiligtums sowie das Aufbringen der Kultuskosten. Alljährlich wurden bei den Festausgaben 80 Mk. Für Unterhaltung der Kapelle eingesetzt; blieb ein Überschuß, so wurde er der Kapelle überwiesen. So ist der Abschluß der kirchlichen Eigenentwicklung, die Errichtung einer Seelsorge am Orte im Jahre 1916, nicht zuletzt auch ein Werk unserer Schützengesellschaft.

1931

Der Anschluss an den Sauerländer Schützenbund wurde einstimmig beschlossen.

1934

Die Zeit des Nationalsozialismus ging auch an unserer Bruderschaft nicht spurlos vorüber. Die Eintragungen in den Protokollen der folgenden Jahre geben hierüber Auskunft.

Außerordentliche Generalversammlung am 1.4.1934

In der heutigen Versammlung, welche gleich nach dem Hochamt auf der Schule stattfand wurde folgendes beraten und schlossen. Auf der Tages-Ordnung stand: Gleichschaltung des Vereins und Vorstandswahl. Betreffs Gleichschaltung trat der alte Vorstand von seinem Posten zurück. Als Führer wurde der alte Führer Josef Böhmer einstimmig wiedergewählt. Die vorgenommene Satzungsänderung wurde bekannt gegeben und von der Versammlung genehmigt. Das Führerprinzip wurde eingeführt.

1937

Auf Antrag einiger Vorstandsmitglieder wurde beschlossen, dass der gesamte Vorstand zum Feste in einheitlicher Uniform antritt. Schneidermeister Karl Schulte wurde beauftragt, Muster und Preisliste vorzulegen, worauf dann über dieselben endgültig Beschluss gefasst wird. Die Kosten hat jeder selbst zu tragen.

1939

Es wurde den Vorstandsmitgliedern anheim gestellt vor Schützenfest den neuen Schützenhut zusammen zu kaufen.

Frack und Zylinder sollen zum Fest nicht mehr getragen werden.

1940

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 16. Juni 1940 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Die Einheitssatzungen wurden ohne Widerspruch angenommen.

Der Einfachheit halber nimmt der Verein den Namen Schützen Verein Wennigloh (anstelle früher Schützen Gesellschaft Wennigloh) an.

1945

Nach dem Ende des Nationalsozialismus wurde eine Änderung der Satzung beschlossen:

Der Verein soll auf Bruderschaft umgeändert werden und dem Verein entsprechende Satzungen zur Genehmigung vorgelegt werden. Basis der neuen Satzung sollen die Satzungen der Jahre 1907 bis 1922 werden.

1948

Die neuen Satzungen der Franziskus Xaverius Schützenbruderschaft Wennigloh wurden der Versammlung bekannt gegeben und angenommen.

Auch wurden die Normalsatzungen der Erzbruderschaft vom hl. Sebastianus angenommen und beschlossen, dass die Eintragung ins Vereinsregister so bald als möglich erfolgen solle.

1953

Außerordentliche Generalversammlung vom 6.12.1953.

Heute fand im Gasthaus Bitter eine außerordentliche Generalversammlung statt. Es wurde zunächst über die Gründung des Kreisschützenbundes für den Kreis Arnsberg und des Schützenbundes für das Kurkölnische Sauerland umfassend die Kreise Arnsberg, Brilon, Meschede und Lippstadt berichtet.

Hiernach wurde beschlossen, dass das 125 jährige Bestehen am 26., 27. und 28 Juni gefeiert werden soll.

Das eigentliche Jubelfest soll am Sonntag den 27.6. gefeiert werden, ohne Freibier. An den übrigen Tagen wird wie immer mit Freibier gefeiert.

1954

Das 125jährige Bestehen der Bruderschaft wurde mit jährlich stattfindenden Schützenfest gefeiert. Die Jahreshauptversammlung vom 7.3. 1954 gibt folgenden Ablauf vor:

Samstag Beginn 16 Uhr im Schützenhof. Es sollen alsdann beide Vögel abgeholt werden. Anschließend das Jubelkönigsschießen. Samstag und Sonntag ohne Freibier. Am Sonntag ab 13 Uhr Empfang der auswärtigen Vereine. Um 14 Uhr Antreten zum Festzug. Die Königspaare sollen an der Schule in den Zug eingereiht werden. Der Jubelkönig und das jetzige Königspaar werden vom Hause abgeholt. Nach Eintreffen des Zuges im Schützenhof wird die Begrüßungsansprache und die Festrede gehalten. Ehrung aller Jubilare. Danach Konzert und Tanz.

1957

Die Freibier-Ära geht auch in Wennigloh zu Ende. Im Protokoll der Generalversammlung findet sich nur ein kurzer Kommentar, dem sicherlich hitzige Diskussionen vorangingen:

Beim nächsten Punkt der Tagesordnung ging es dann um Freibier oder nicht Freibier.

In der Abstimmung entschieden sich 47 Mitglieder gegen Freibier und 29 für Freibier.

Schützenfest 1957

Dieses Fest wurde erstmalig unter einem Zelt welches von der Schützenbruderschaft Sundern geliehen und über dem freien Platz im Schützenhof aufgebaut wurde, gefeiert. Ferner war dieses das erste Fest, welches ohne Freibier gefeiert wurde. Das Wetter ließ nicht zu wünschen übrig. Bei Temperaturen um 30 Grad musste auf dem Zelt eine Berieselungsanlage angebracht werden, damit die Hitze erträglich war. Es wurden für die Wennigloher und viele Fremde aus den Nachbarorten recht frohe Stunden.

24.11.1957 Außerordentliche Versammlung

Zu Beginn dieser Versammlung gab der Architekt Paul Kordel welcher mit dem Entwurf der Halle beauftragt worden war, die Richtlinien für den ersten Bauabschnitt bekannt.

1958

Jahresbericht für das Geschäftsjahr 1958-1959

Dieses Jahr kann ohne Übertreibung als ein Jahr großer Erfolge für die Bruderschaft bezeichnet werden. Hieran haben außer der Bruderschaft der Sportverein und der Gesangverein, es sind ja sozusagen die gleichen Männer, wesentlichen Anteil. Ein Jahr der Erfolge, weil der Wunsch der Wennigloher in Erfüllung ging, endlich mal ein Dach über den Kopf zu bekommen.

Gedankt sei an dieser Stelle, ganz besonders Herrn Hugo Grömmer vom Landes-Sport-Bund welcher ja die Grundpfeiler für dieses Werk geschaffen hat.

Ferner sei gedankt sämtlichen Männern, welche an dem Aufbau dieser Halle durch ihre Arbeit gleich welcher Art geholfen haben. Denn ihr unermüdlicher und uneigennütziger Einsatz hat dieses Werk vollendet. Die Eigenleistung vom dem kleinen Dörfchen Wennigloh wird von Herrn Grömmer in den Orten welche gleiches planen als gutes Beispiel hingestellt.

1965

Die Planungen für den Bau eines Freizeitheimes für die Jugend begannen.

Für das Schützenfest ging es um die Einführung eines Hofstaates.

Für einen Hofstaat entschieden sich 41 Schützenbrüder, 30 stimmten mit nein. Höchstzahl der Paare 6.

Beim Schützenfest wurde das erste mal auf den neuen Kugelfang am Sportplatz geschossen.

Beim Festzug sah man zum ersten Mal in Wennigloh einen Hofstaat mit dem neuen König Ferdinand Prachtel.

1968

Der Bau des Jugendfreizeitheimes auf dem Grundstück der Bruderschaft wurde der Gemeinde Wennigloh erteilt.

1971

Um das Ansehen und die Aktivitäten der Schützenbruderschaft positiv zu beeinflussen, wurde auf einer außerordentlichen Generalversammlung am 15.10. beschlossen, zwei Schützenkompanien zu bilden.

Die Kompaniegrenzen bilden das sogenannte Unterdorf für die 1. Kompanie (gelbe Rose) und das Oberdorf für die 2. Kompanie (rote Rose).

1972

In mehreren Schriftsätzen wurde auf die im Vorjahr gegründete Kompanien eingegangen.

Die Aufstellung der zwei Kompanien gab dem Schützenfest einen tollen Aufschwung und ist als voller Erfolg zu verzeichnen.

Erstmals in der Vereinsgeschichte wurden zwei Kompanien aufgestellt mit dem Ziel, das Schützenfest wieder zu beleben. Dieses Vorhaben ist, so kann man getrost feststellen, zunächst voll gelungen. Die Zeit der Bewährung steht jedoch noch bevor.

Heute kann man sicherlich sagen, dass die Kompanien ihre Bewährung bestanden haben und die Entscheidung zur Gründung der Kompanien eine der positivsten in der Geschichte der Schützenbruderschaft war.

1973

Das Fest ist in diesem Jahr wegen Schwierigkeiten der Musikbeschaffung um 4 Wochen auf den 28. bis 30. Juli erstmals verlegt worden.

Der von den umliegenden Schützenvereinen und auch von unserer Bruderschaft schon lange angestrebte Kommersabend fand am 20. Oktober statt. Diese Veranstaltung brachte trotz vieler Mühen und Vorbereitungen nicht den erhofften Erfolg.

Heute hat der alljährlich stattfindende Kommersabend einen hohen Stellenwert im Vereinsleben der Vereine des Kommerskreises. Jährlich wechselnde Ausrichter bringen ihre individuelle Note in die Veranstaltung zum Abschluss des Schützenjahres.

1975

Der geschäftsführende Vorstand soll sich mit dem Pfarrgemeinderat in Verbindung setzen zwecks Ankaufs eines Grundstücks zum Kirchenneubau hinter der Schützenhalle. Dort soll dann später auch der Hallenhaupteingang erstellt werden.

Es sollten noch einige Jahre ins Land gehen, bis die Ziele dieses Beschlusses in die Tat umgesetzt werden konnten.

1976

Zum ersten Mal wurde zum Auftakt des Schützenfestes die Schützenmesse in unserer Halle gefeiert, da unsere Dorfkapelle für diesen Anlass zu klein geworden ist.

1979

Das Jahr steht ganz im Zeichen des 150jährigen Jubiläumsschützenfestes.

Nach zahlreichen Diskussionen wurde beschlossen, die zu kleine Schützenhalle mit einem großen Durchgang im hinteren Bereich zu versehen um dort den Zugang zu einem Festzelt zu ermöglichen. Renovierungsmaßnahmen, die Anschaffung einer neuen Fahne und einer neuen Königskette waren weitere äußere Zeichen des Jubiläums.

Gefeiert wurde das Jubiläum von Freitag, den 27. 7. 1979 bis Montag, den 30. 7. 1979.

Das sogenannte Kaiserschießen entschied Werner Reichelt für sich und wurde somit Jubelschützenkönig¸ zu seiner Jubelkönigin erkor er sich seine Frau Rosi.

1983

Der Bruderschaft liegt ein Angebot der kath. Kirchengemeinde zum Ankauf der Wennigloher Kirche vor. Die Versammlung beschloss einstimmig den Ankauf der Kirche als Friedhofskapelle oder Leichenhalle zu den Konditionen 5,– DM/m² Grundstückspreis sowie ein Anerkennungskaufpreis von 100,– für das Gebäude. Mithin ca. DM 1000,–

Der entsprechende Kaufvertrag wurde am 29. Juli 1983 beurkundet

Um die Jugendlichen beim jährlichen Schützenfest zu integrieren und um eine ausgewogene Beteiligung sicherzustellen, beabsichtigt die Wennigloher Jugend einen Geck auszuschießen.

Diesem Antrag wurde beim Schützenfest 1983 erstmals entsprochen. Der erste Geck war Oliver Wetzel.

1985

Der Vogel beim diesjährigen Schützenfest wurde erstmals an der neuen Schießanlage am Sportplatz abgeschossen.

1989

Seit geraumer Zeit wurde darüber nachgedacht, den Schießsport innerhalb der Schützenbruderschaft zu integrieren. Auf diesem Weg sollte auch versucht werden, Jugendliche über den Schießsport für die vielfältigen Belange der Bruderschaft zu interessieren. Am 19. 10. 1989 fand die Gründungsversammlung der Schießsportgruppe mit 24 Teilnehmern statt. In der Folgezeit entwickelte Schießsportgruppe Aktivitäten, die das Vereinsleben Wenniglohs wesentlich bereichert haben.

1992

Der Bauantrag für den Hallenumbau ist eingereicht. Die Mitglieder werden zu Spenden für den Hallenumbau verstärkt angesprochen.

Der Hallenumbau hat begonnen. Der Aushub der Fundamente begann am 19. Juni 1992. Im Rahmen des Patronatsfestes erfolgte die Grundsteinlegung.

In den nächsten Jahren wird mit viel persönlichem Engagement einer großen Zahl von Schützenbrüdern die Schützenhalle erweitert und so umgebaut, dass sie der stark gewachsenen Einwohnerzahl Wenniglohs und den gestiegenen Ansprüchen eines Dorfmittelpunktes gerecht wird.

1993

Traditionell findet eine Woche vor dem Schützenfesttermin die Vogelbesichtigung statt. Der Vogelbauer und der Schützenvorstand begutachteten den stolzen Aar, dem beim Vogelschießen der Garaus gemacht werden soll.

In der Generalversammlung wurde dem Antrag eines Schützenbruders entsprochen, die Vogelbesichtigung allen Wenniglohern zugänglich zu machen. Seitdem trifft man sich am Sportheim in der Nähe unserer Vogelstange, um sich bei kühlen Getränken und einem Imbiss auf das bevorstehende Schützenfest einzustimmen.

1996

Die Mühen der letzten Jahre haben sich gelohnt. Aus unserer alten Schützenhalle ist eine moderne Begegnungsstätte geworden. Die offizielle Halleneinweihung fand am Samstag, dem 9. März 1996 statt.

1997 - 2001

Die Jahre weisen keine besonderen Vorkommnisse auf. Die Normalität hat im Vereinsleben wieder Einzug gehalten.

2002

Die Stadt Arnsberg will sich aus der Betreuung Jugendräume in den verschiedenen Ortsteilen zurückziehen und sie in private Hände geben. Der Jugendraum Wennigloh ist in der alten Schule untergebracht. Nach intensiven Diskussionen innerhalb der Bruderschaft und verschiedenen Informationsveranstaltungen übernimmt die Bruderschaft – zunächst befristet – die Betreuung. Der Wennigloher Jugend soll hier die Möglichkeit geboten werden, aktiv an der Gestaltung eines Konzeptes der Jugendarbeit mitzuwirken. Im Dezember wird eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt und der Bruderschaft unterzeichnet.

2003

Ein wichtiger Termin für unsere Bruderschaft rückte immer näher: Das Jubiläumsjahr 2004. Wir werden dann das 175jährige Bestehen unserer Bruderschaft feiern. Für Wennigloh stehen in dem Jahr noch weiter Jubiläen an: 800 Jahre Wennigloh und das 150jährige Bestehen der Kirche in Wennigloh. Diese Ereignisse vertreiben schnell die Normalität im Vereinsleben und fordern wieder das Engagement der Schützenbrüder und aller Wennigloherinnen und Wennigloher.

Mitglied werden!

Wir freuen uns stets über neue Mitglieder in unserer Schützenbruderschaft. Bei Interesse kannst du dich gerne an unsere Vorstandsmitglieder wenden oder direkt eine Beitrittserklärung ausgefüllt an diese weitergeben. Mitglied werden kann jede natürliche Person ab Vollendung des 17. Lebensjahres.